Der Bau und Planungsaussschuss der Stadt Ahrensburg möge beschließen:
Der Betrieb von Terrassenheizstrahlern ("Heizpilzen") durch Gaststätten i.S.v. § 1 Gaststättengesetz wird im Stadtgebiet der Stadt Ahrensburg verboten. Eine Ausnahmegenehmigung ist nur möglich für Heizstrahler, die vor dem 1.02.08 angeschafft wurden und ausschließlich in geschlossenen Zelten betrieben werden. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg hat am 18. August 1997 folgendem Beschlußvorschlag mehrheitlich zugestimmt: Die Stadt Ahrensburg respektiert und unterstützt das Anliegen der Agenda 21 von Rio und tritt mit Unterzeichnung der Charta von Aalborg als Mitglied der Europäischen Kampagne zukunftsbeständiger Stadte und Gemeinden in einen Agenda-21-Prozeß ein.
Ein einziger Strahler setzt laut Greenpeace bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 36 Stunden in der Woche bis zu vier Tonnen Kohlendioxid im Jahr frei - so viel wie das Auto eines Vielfahrers oder ein komplett gut gedämmtes Einfamilienhaus. Aus Gründen des Klimaschutzes und den knapper werdenden Ressourcen ist es nicht tragbar, dass weiterhin gerade in der kälteren Jahreszeit so viel Energie verschwendet wird, nur um den Straßenraum künstlich aufzuheizen. Traditionellere und klimafreundliche Mittel wie Decken leisten zu diesem Zweck auch gute Dienste.
Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
(Jörg Hansen)
Anmerkungen der Verwaltung
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Die Omas gegen Rechts treffen sich weiterhin jeden Samstag um 11 Uhr auf dem Rondeel. "Wir rufen auch Euch dazu auf, zu kommen, Präsenz zu zeigen und Euch auszutauschen. [...]
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