Kastenschnitt der Linden in Großen Straße gegen die Stimmen der Grünen Fraktion vom Umweltausschuss beschlossen.

Am Mittwoch dem 12.11.2008 hat eine lange Auseinandersetzung inner- und außerhalb des Rathauses ihr Ende gefunden.
Im Umweltausschuss haben CDU, WAB sowie SPD für einen Kastenschnitt der Linden in der Großen Straße gestimmt. Lediglich Herr Stern (CDU) und die Grünen Monja Löwer und Ragnar Rohweder stimmten gegen diesen Beschluss.
Die Grüne Fraktion ist der Auffassung, dass dieser Beschluss nicht im Einklang mit der in Ahrensburg geltende Baumschutzsatzung (hier geht es zur Baumschutzsatzung) steht und hat deshalb heute der Bürgermeisterin ein Schreiben mit dem folgenden Wortlaut zukommen lassen.


Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pepper,

auf der Sitzung vom 12.11.08 beschloss der Umweltausschuss den Kastenschnitt der Linden in der Großen Straße. Dieser Beschluss ist meines Erachtens nicht rechtens, da er gegen die Satzung zum Schutz der Bäume der Stadt Ahrensburg verstößt.

Die von Frau Kirchgeorg gestern und auf der Informationsveranstaltung vorgetragene Einschätzung, die Satzung gelte nicht für die Stadt selbst, war verwirrend und ist definitiv falsch. In § 2 ist der Geltungsbereich festgelegt und er schließt lediglich Waldbereiche und Objekte, die nach Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes oder des Denkmalschutzes geschützt sind, aus.
Auch die im §5 genannten Befreiungen und Ausnahmen greifen hier nicht und sind nach unserem Kenntnisstand auch nicht beantragt worden.

Die von Herrn Thiele aufgeführte Ausnahme nach § 3 Abs. 4 greift auch hier nicht, da die Maßnahmen mit anderen Mitteln durchaus zum Erfolg führen können. (Ausdünnung des Bestandes, Totholzbeschnitt und Ertüchtigung des Bodengrundes - wie vom Gutachter ausgeführt).
Die in § 4 genannten Zulassungen sind hier nicht anwendbar.
Die gestern vorgetragene Einschätzung von Herrn Thiele, behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen setzen die Baumschutzsatzung grundsätzlich außer Kraft, ist nicht stimmig und auch so in der Baumschutzsatzung nicht vorgesehen. Eine solche pauschale Befreiung kann auch nicht im ursächlichen Sinne dieser Satzung sein.

Da nach § 3 Abs. (1) auch eine Veränderung von geschützten Bäumen verboten ist, ist die Baumschutzsatzung hier anzuwenden, da nach § 3 Abs. (3) das charakteristische Aussehen verändert werden soll. Bekanntlich ist das charakteristische Aussehen einer Linde nicht kastenförmig.

Laut § 43 Abs. (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein haben Sie einem Beschluss, der das Recht verletzt, zu widersprechen. Rechtsverbindlich anwendbar ist in diesem Fall die Satzung zum Schutz der Bäume in der Stadt Ahrensburg in der gültigen Fassung.

Wir fordern Sie deshalb hiermit auf, dem Beschluss des Umweltausschusses vom 12.11.2008 zu widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Jörg Hansen



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