Anfragen zum Katastrophenschutz der Stadt Ahrensburg
Bezugnehmend auf die geplante Anschaffung eines Notstromaggregates durch die Stadt Ahrensburg bitten wir um die Offenlegung der Alarm- und Einsatzpläne (gemäß §8 Landeskatastrophenschutzgesetz) der Stadt Ahrensburg und um die Beantwortung folgender Fragen:
Von wann sind die Alarm- und Einsatzpläne der Stadt Ahrensburg?
Welche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) haben an der Erstellung mitgewirkt bzw. wurde diesbezüglich konsultiert?
Bei welchen Katastrophenszenarien ist eine Notstromversorgung des Rathauses notwendig?
Für welche im Katastrophenfall essenzielle Gerätschaften (z.B. PCs, Notebooks) wird wie viel Strom benötigt?
Für welche essenziellen Tätigkeiten sind diese Geräte notwendig?
Warum sind Akku-betriebene Geräte, z.B. Notebooks, PDAs, für diese Szenarien nicht geeignet?
Was ist die minimale Stromversorgung die das Rathaus für einen Notbetrieb benötigt?
Warum benötigt das Rathaus innerhalb von 15 Minuten Notstrom?
Lässt sich dieser Zeitraum, z.B. durch Akku-betriebene Geräte strecken?
Lässt sich der Zeitraum durch Verwendung von Kleinaggregaten (ca. 5kVA) strecken?
Was würde passieren, wenn das Rathaus erst nach 45 statt 15 Minuten mit Strom versorgt würde?
Was wären die Konsequenzen, wenn das Rathaus nicht mit Strom versorgt werden würde?
Können die Aufgaben der Stadt im Katastrophenfall durch übergeordnete Organe, z.B. Kreis, wahrgenommen werden? Wenn ja, von welchen? Wenn nein, warum nicht?
Gibt es bei den Feuerwehren in Ahrensburg ausgebildete Maschinisten, die befähigt sind ein 100kVA-Aggregat zu betreiben oder müssten diese erst noch ausgebildet werden?
Bestünde Alternative die Möglichkeit das Aggregat durch andere BOS als der Feuerwehr betreiben zu lassen?
Was würde die Stadt Ahrensburg machen, wenn das 100kVA-Aggregat mit der Feuerwehr im Einsatz ist und der Strom im Rathaus ausfällt?
Wie häufig kam das bisherige Aggregat zum Einsatz?
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