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22.06.2013

Newsletter 13/2013

Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat auf der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geheime Wahl für die Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterinnen beantragt. Das ist ein hier noch nie da gewesener Vorgang. Die Parteien haben das gebundene Vorschlagsrecht für diese Positionen, d.h. die CDU und die SPD können  - aufgrund des Wahlergebnisses - jeweils einen Kandidaten benennen, üblich ist hier eine offene und einstimmige Wahl.

Wir waren mit der Nominierung von Frau Philipp-Richter durch die CDU nicht einverstanden. Das haben wir dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Koch auch eine Woche vor der konstituierenden Sitzung mitgeteilt und ihn gebeten, darüber nachzudenken, jemand anders zu nominieren. In der abgelaufenen Wahlperiode, in der Frau Philipp-Richter ebenfalls dieses Amt ausgeübt hat, kam es zu einer redaktionellen Anzeige, keinem Artikel, sondern wirklich einer redaktionellen Anzeige im Markt, in der Frau Philipp-Richter für ihre private Versicherungsagentur wirbt, indem sie auch auf die Ausübung Ihres Ehrenamtes als Stellvertretende Bürgermeisterin hinweist. Unserer Meinung nach ist das die Vermischung privatwirtschaftlicher Interessen mit einem politischen Ehrenamt und deshalb haben wir uns entschieden, Frau Philipp-Richter nicht wieder zu wählen.

Herr Koch sah unsere Gründe nicht und war nicht bereit, einen anderen Kandidaten aufzustellen und meinte dann: dann gibt es halt 6 Gegenstimmen der Grünen.

Das Ergebnis war ganz anders. Für eine gültige Wahl muss 50 % + eine Stimme der Sitze erzielt werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat jetzt 31 Sitze, darauf folgt: 15 + 1 Sitz = 16 = Mehrheit.

Frau Philipp-Richter erzielte genau 16 Stimmen. Das ist eine glatte Ohrfeige. Es zeigt, dass unsere Zweifel durchaus berechtigt sind und auch andere Stadtverordnete sich diesem Votum angeschlossen haben. Es gab 11 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, 2 Stadtverordnete fehlten.

 

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