22.06.2009
Anfragen zum Katastrophenschutz der Stadt Ahrensburg
Bezugnehmend auf die geplante Anschaffung eines Notstromaggregates durch die Stadt Ahrensburg bitten wir um die Offenlegung der Alarm- und Einsatzpläne (gemäß §8 Landeskatastrophenschutzgesetz) der Stadt Ahrensburg und um die Beantwortung folgender Fragen:
- Von wann sind die Alarm- und Einsatzpläne der Stadt Ahrensburg?
- Welche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) haben an der Erstellung mitgewirkt bzw. wurde diesbezüglich konsultiert?
- Bei welchen Katastrophenszenarien ist eine Notstromversorgung des Rathauses notwendig?
- Für welche im Katastrophenfall essenzielle Gerätschaften (z.B. PCs, Notebooks) wird wie viel Strom benötigt?
- Für welche essenziellen Tätigkeiten sind diese Geräte notwendig?
- Warum sind Akku-betriebene Geräte, z.B. Notebooks, PDAs, für diese Szenarien nicht geeignet?
- Was ist die minimale Stromversorgung die das Rathaus für einen Notbetrieb benötigt?
- Warum benötigt das Rathaus innerhalb von 15 Minuten Notstrom?
- Lässt sich dieser Zeitraum, z.B. durch Akku-betriebene Geräte strecken?
- Lässt sich der Zeitraum durch Verwendung von Kleinaggregaten (ca. 5kVA) strecken?
- Was würde passieren, wenn das Rathaus erst nach 45 statt 15 Minuten mit Strom versorgt würde?
- Was wären die Konsequenzen, wenn das Rathaus nicht mit Strom versorgt werden würde?
- Können die Aufgaben der Stadt im Katastrophenfall durch übergeordnete Organe, z.B. Kreis, wahrgenommen werden? Wenn ja, von welchen? Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es bei den Feuerwehren in Ahrensburg ausgebildete Maschinisten, die befähigt sind ein 100kVA-Aggregat zu betreiben oder müssten diese erst noch ausgebildet werden?
- Bestünde Alternative die Möglichkeit das Aggregat durch andere BOS als der Feuerwehr betreiben zu lassen?
- Was würde die Stadt Ahrensburg machen, wenn das 100kVA-Aggregat mit der Feuerwehr im Einsatz ist und der Strom im Rathaus ausfällt?
- Wie häufig kam das bisherige Aggregat zum Einsatz?
Für die Fraktion
Monja Löwer
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