Abberufung der 1. stellv.Bürgermeisterin der Stadt Ahrensburg

Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Philipp,

worum geht es in unserem Antrag NICHT: es geht heute nicht darum, jemandem etwas vorzuwerfen. Es geht nicht darum, dass jemand etwas unrechtes getan haben soll. Es geht nicht um Strafrecht.

Und es geht auch nicht um die Unschuldsvermutung, die besagt, dass jemand solange als unschuldig geht, bis das Gegenteil bewiesen worden ist.

Worum geht es: es geht um Befangenheit. Befangenheit ist eine Schutzbestimmung für alle Seiten. Bei Befangenheit geht es darum, dass jemand der eine private oder geschäftliche Funktion ausübt nicht in Verruf geraten soll, dadurch dass er in einem öffentlichen Amt zu Informationen kommen KÖNNTE, die ihm nutzen.

Derjenige soll nicht diskreditiert werden und damit soll die Politik als Ganzes nicht diskreditiert werden. Und damit geht es heute um uns alle...

Worum geht es konkret:

Bündnis 90 / die Grünen hatten bereits Bedenken, Frau Philipp zur Bürgermeisterin wieder zu wählen, weil in der letzten Wahlperiode Anzeigen geschaltet wurden, die sinngemäß besagen, dass Frau Philipp eine vertrauenswürdige Versicherungsmaklerin sei, weil sie ja auch Bürgermeisterin von Ahrensburg sei...
Wir sahen darin eine Vorteilsausnutzung des Ehrenamtes für privatwirtschaftliche Geschäfte...
Die Mehrheit dieses Hauses hat das anders gesehen. Unsere Bedenken wurden von der Mehrheit nicht geteilt. Die Sache war damit abgehakt.

Seit Januar gibt es für diese Wahlperiode einen neuen Sachverhalt. Frau Philipp wird Geschäftsführerin einer Bauentwicklungsgesellschaft in Ahrensburg. Jetzt stellen wir die Frage: steht ihr Amt als Bürgermeisterin dem entgegen?
Was hat Frau Philipp als Bürgermeisterin zu tun? Sie vertritt den Bürgermeister im Urlaub und bei Krankheit, d.h. Sie bekommt die Post, sie nimmt Termine war. Und da könnte es passieren, dass Informationen zu ihr dringen wie: Investoren wollen Projekte umsetzen, der Stadt werden Grundstücke zur Entwicklung angeboten, die Stadt will bei Projekten oder Grundstücken bestimmte Erlöse erzielen. Das wären alles Informationen, die Frau Philipp erfahren KÖNNTE.

Und sollte sie diese erfahren, dürfte sie dieses als Geschäftsführerin nicht verwenden. Wollen wir sie wirklich in eine solche Lage bringen?

Und wie wäre die Außenwirkung? Selbst wenn diese Informationen von Frau Philipp nicht verwendet werden, würde nicht in der Öffentlichkeit dennoch der Zweifel bleiben? Würde nicht gesagt werden, da wird gemauschelt? Würde nicht gesagt werden: die Politiker machen alles zum eigenen Vorteil?

Wäre hier nicht der Rubikon überschritten? Wäre hier nicht eine Grenze?

Sind wir es nicht uns selbst schuldig, hier Befangenheit gelten zu lassen? Politiker haben schon einen schlechten Ruf. Müssen wir nicht alles daran setzen, der Öffentlichkeit keine neue Nahrung zu geben, dass etwas nicht in Ordnung sein könnte.

Wollen wir nicht alle eine große Beteiligung der Einwohner in den Ausschusssitzung und Sitzungen der STadtverordnetenversammlung?Wollen wir nicht alle volle Einwohnerversammlungen? Wollen wir nicht alle Nachwuchs für die Parteien gewinnen? Wollen wir nicht alle eine hohe Wahlbeteiligung?

Würden sich mehr Bürger einbringen, wenn wir heute nicht sagen, dass die Befangenheit hier gelten muss? Ich fürchte: nein!

Jeder einzelne von uns muss heute überlegen, was er hier heute entscheidet: er entscheidet darüber, wie wir alle in der Zukunft in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden wollen.

Ich bitte sie deshalb inständig: stimmen sie unserem Antrag zu. Lassen sie keinen Zweifel daran, dass wir selbst für die Außenwirkung unserer Politik verantwortlich sind.

Frau Philipp kann sich weiterhin als Stadtverordnete einbringen. Es gibt auch Ausschüsse, die ihrer beruflichen Tätigkeit nicht entgegenstehen. Ämter gibt es genug. Wir brauchen engagierte Stadtverordnete! Aber sie müssen an der richtigen Stelle stehen.

Stimmen sie unserem Antrag zu, um die Grenze nicht für lange zeit in die falsche Richtung zu verschieben.


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