Wärmewende

Das Heizen von Gebäuden verursacht deutschlandweit ein Drittel aller Emissionen. In Ahrensburg ist das Heizen sogar für 60% der produzierten Treibhausgase verantwortlich. Daher ist die Wärmewende für effektiven Klimaschutz unvermeidlich.

Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für mich und mein Haus?

Wir Grüne haben daher dieses wichtige Thema aufgegriffen und für den 15.2.2024 Dr. Ingrid Nestle zu Besuch nach Ahrensburg eingeladen. Sie berichtete ausführlich über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten sowie über die politischen Hintergründe dazu. Auf dieser Seite haben wir im Nachgang zur Diskussion einige Informationen zu diesem Thema zusammengetragen - die Sammlung wird in den nächsten Tagen noch wachsen!

Nachgeliefert: Antworten auf konkrete Fragen aus dem Publikum

Kann man mehrfach Förderung beantragen?

Antwort (ohne Gewähr!):

"Die Fördersummen pro Gebäude und Kalenderjahr sind gedeckelt. Möchte man mehrere Sanierungsmaßnahmen durchführen und die volle Förderung erhalten, lassen sich die Bauvorhaben auf zwei Kalenderjahre verteilen. Bei der Förderung von Wärmeerzeugungsanlagen wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen wird die Fördersumme allerdings nur einmalig im bewilligten Kalenderjahr gewährt."

Quelle: energiezukunft.de

Wo kann man Heizungen mieten?

Zunächst einmal empfehlen wir, sich bei den Ahrensburger Stadtwerken zu informieren, die Wärmecontracting anbieten.

Als politische Partei wollen wir selbstverständlich keine Werbung für konkrete Unternehmen machen. Interessehalber haben wir dennoch einmal recherchiert und können bestätigen: Es gibt auch für unsere Region Mietangebote für all jene, die sich von der Anfangsinvestition überfordert fühlen oder die Beschäftigung mit den Förderanträgen scheuen.

Auf der Website eines infrage kommenden Unternehmens fanden wir die folgende Aussage:

"Leider können wir Ihnen ab sofort keine Wärmepumpen mehr zur Miete anbieten. Grund dafür ist die Änderung der Bundesförderung beim Heizungstausch.

Dank der Gesetzesänderung ist der Wechsel zur Wärmepumpe auch ohne Mietmodell bezahlbar. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten staatlich gefördert. Die Förderung besteht unter anderem aus einem einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für Hauseigentümer*innen mit max. 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr. Es gibt außerdem zinsvergünstigte Kredite der KfW. Das macht den Wechsel zur Wärmepumpe für Hausbesitzer*innen bezahlbar. Im Vergleich zu einer Gasheizung fallen mit der neuen Förderung nur noch überschaubare Mehrkosten an. Die Anschaffung einer Wärmepumpe amortisiert sich schon nach wenigen Jahren."

Dem ist nichts hinzuzufügen.


Was bedeutet das GEG konkret in meinem Fall?

Das im Herbst beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt den Einbau und die Reparatur von Heizungen ab 2024 neu.
Die wesentlichen Unterscheidungen beim Heizungstausch und seiner Förderung sind in diesen Übersichtsgrafiken dargestellt. (Grafik: (c) Captain Futura)

Welche Heizung ist für mich die Richtige?

Hier finden Sie eine Übersicht über ökologisch mehr oder minder empfehlenswerte Heizmethoden mit ihren Vor- und Nachteilen.

Technik

Felduntersuchung optimal abgestimmter Wärmepumpenheizungssysteme in Bestandsgebäuden - Abschlusbericht von Fraunhofer