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Kommentar zu den Beratungen über das Ahrensburger Parkhaus-Kino
Der Eindruck, ich hätte den Investor bewusst nicht zu Wort kommen lassen, ist falsch. Ein Ausschussvorsitzender hat sich nach der Gemeindeordnung, nach der Geschäftsordnung zu richten. Ich habe Herrn Jansen sprechen lassen, nachdem die Bitte aus dem Ausschuss geäußert wurde und ich gefragt hatte, ob Herr Jansen als Sachverständiger zugelassen werden soll, was der Ausschuss bejahte.
Bei einer Meldung des Investors oder dessen Vertreter hätte ich genauso gehandelt. Eine Meldung des Investors erfolgte aber nicht. Sie schreiben noch, wer einen Bauantrag stellt, muss ihn erläutern können. Das kann er, nämlich bei der zuständigen Behörde. Wenn ihm die Gelegenheit dazu nicht gegeben wird und er es gerne im Ausschuss erläutern möchte, kann er auch auf den Ausschussvorsitzenden zukommen. Auch das war nicht der Fall, vielmehr hat es bis heute keinen Kontakt zu mir gegeben. Die Ausführung, ich hätte einen falschen Eindruck billigend in Kauf genommen, weil ich gegen dieses Projekt wäre, weise ich mit Entschiedenheit zurück.
Jörg Hansen, Vorsitzender des Bauausschusses der Grünen Ahrensburg
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