Neues Verkehrsrecht: Chancen für Ahrensburg?

Markt, November 2023

11.11.23 –

Kommt Ihnen Tempo 50 in der Stadt auch manchmal zu schnell vor, insbesondere als Eltern von Klein- und Schulkindern, als überholte Radfahrerin, als Senior oder Mensch mit Behinderung vor der Überquerung einer stark befahrenen Straße? Fallen Ihnen noch weitere Aspekte des Ahrensburger Verkehrs ein, die verbesserungswürdig sind? Mit der 10. Novelle des neuen Straßenverkehrsgesetzes, das am 20.10.23 verabschiedet wurde, beabsichtigt die Bundesregierung, den Ländern und Kommunen mehr Spielraum bei der Ausgestaltung der Straßenverkehrsordnung einzuräumen. Davon wird auch Ahrensburg profitieren.

Als Grüne wünsche ich mir flächendeckendes Tempo 30 in Ahrensburg – dem hat das neue Gesetz eine klare Absage erteilt. Aber das Gesetz wird die Einführung von Tempo 30 zukünftig erleichtern, zum Beispiel nicht nur direkt an Schulen, sondern auch an hochfrequentierten Schulwegen.  Die Lücke zwischen zwei Tempo-30-Zonen darf künftig bei bis zu 500 Metern Abstand geschlossen werden statt wie bislang bei bis zu 300 Metern. Es soll leichter werden, den ruhenden und fließenden Fuß- und Radverkehr zukünftig räumlich angemessen zu berücksichtigen. Auch sollen Belange des Umweltschutzes inkl. Klimaschutz und des Gesundheitsschutzes zukünftig stärker berücksichtigt werden dürfen, sowie Belange einer geordneten städte-baulichen Entwicklung – ein verabschiedetes Stadtentwicklungskonzept für Ahrensburg würde also die Gestaltungsmöglichkeiten weiter erhöhen. Eine Reihe weiterer Verbesserungen besteht in einem neuen Verkehrszeichen für spezielle Ladezonen, zur Erprobung neuer Mobilitätsformen dürfen befristet gesonderte Fahrspuren eingerichtet werden. Notbremsassistenzsysteme sollen künftig vorhanden und auch eingeschaltet sein müssen bei Fahrzeugen schwerer als 3,5t.

Was das alles genau bedeutet, lässt sich jedoch erst richtig beurteilen, wenn die StVO ebenfalls beschlossen ist. Wie geht es also weiter?

Am 8.11. berät der Verkehrsausschuss des Bundesrats über das neue Straßenverkehrsgesetz sowie über die 56. „Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (StVO). Wenn alles gut geht, wird es noch im November oder Dezember ein gültiges neues Straßenverkehrsgesetz und eine neue Straßenverkehrsordnung geben, die dann durch die Verwaltung in Land und Kommune sowie durch uns Politiker bewertet wird.

Wir Grüne hoffen auf eine neue Gesetzgebung, die für alle Menschen sichere und ausreichende Fußgängerüberquerungen und -wege, mehr und bessere Fahrradwege und deutlich mehr Tempo 30-Zonen ermöglicht.

Das neue Gesetz geht in die richtige Richtung, der große Wurf ist es nicht, und es bleiben viele Fragen offen: Bezieht sich der Gesundheitsschutz auch auf Lärmschutz? Inwieweit kann das Argument Umwelt- und Klimaschutz für Tempo 30 genutzt werden? Wieviel Gewicht wird der Sicherheit und dem „fließenden (Auto-)Verkehr“ weiterhin zukommen?

Die neuen Möglichkeiten in dem Bereich werden wir Grüne Anfang des Jahres genau prüfen, um darauf hinzuwirken, dass diese neuen Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden und entsprechende Anträge stellen.

Elke Dullweber, Stadtverordnete und Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Kategorie

2023 | Bau- und Planungsausschuss | Elke Dullweber | Mobilität

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