
08.03.25 –
Die SPD hat kürzlich einen Prüfauftrag an die Verwaltung gestellt, ob das Pflanzen von Kirschlorbeer in Ahrensburg zu verbieten ist. In der Fraktionssitzung haben wir als Grüne darüber diskutiert. Es ist sehr sinnvoll, Kirschlorbeer zu verbieten: dieser invasive Neophyt verbreitet sich zum Beispiel durch Vögel unkontrolliert in unsere Wälder und verdrängt dort durch seine Ausbreitung andere Pflanzen. Kirschlorbeer selbst ist giftig: unter Kirschlorbeer wächst nichts anderes als Kirschlorbeer, und das ist im Grunde das Problem. Die Schweiz hat den Verkauf und die Weitergabe von Kirschlorbeer daher bereits im letzten September verboten.
Kirschlorbeer nur in Ahrensburg zu verbieten, halten wir jedoch für nicht sinnvoll. Die Gärten sind voll von Kirschlorbeer - wer kontrolliert also das Pflanzen von Kirschlorbeer? Oder erwartet man etwa von den Gartenbesitzern, den Kirschlorbeer zu entfernen? Und würde man den Verkauf in Ahrensburg verbieten: fährt man halt in eine Nachbargemeinde. Wir haben beschlossen, dass wir bei der nächsten Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen einen Antrag einbringen wollen, der dafür sorgt, dass Kirschlorbeer auf die sogenannte Unionsliste kommt und damit in Deutschland verboten wäre, analog zur Schweiz.
Elke Dullweber, Stadtverordnete im Umweltausschuss
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NABU: Empfehlenswerte Bäume und Sträucher
Bundesamt für Naturschutz: "Unionsliste" mit Abbildungen aller invasiven gebietsfremden Arten
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