1970 in Hamburg geboren, habe ich fast mein gesamtes Leben in Ahrensburg verbracht. Beruflich bin ich Schulleiter einer Grundschule in Großhansdorf. Ehrenamtlich habe ich mich schon immer für verschiedene Vereine in Ahrensburg engagiert, ob bei den Pfadfindern als Gruppenleiter, als Juniorenobmann der Fußballsparte beim SSC Hagen, als Vorsitzender in der Bürgergemeinschaft Am Hagen und nun seit 2018 in der Fraktion der Grünen/ Bündnis 90 als bürgerliches Mitglied bei den Ausschüssen Bau- und Planung sowie Bildung, Kultur und Sport.

Meine persönlichen Schwerpunktziele für Ahrensburg:

  • Eine entscheidende Mobilitätswende bei allen Verkehrsarten voranbringen. Nur mit ihr können wir den Klimawandel noch verlangsamen.
  • Verbesserung des ÖPNVs.
  • Die Innenstadt mithilfe eines Parkleitsystems vom Parksuchverkehr entlasten. Die allgemeinen notwendigen Parkplätze für Autos sollten möglichst außerhalb der Innenstadt ausreichend zur Verfügung stehen.
  • Verbesserung der Verkehrswege insbesondere der Radfahrwege.
  • Den Durchgangsverkehr, insbesondere im Süden Ahrensburgs zu reduzieren und erträglicher zu gestalten.
  • Erhalt und Schutz unserer Naturschutzgebiete
  • Unsere Bildungsstätten weiterhin für die Zukunft bestens aufzustellen.
  • Das Angebot mit den erforderlichen Sportflächen für den Breitensport mithilfe des Sportentwicklungsplans zu verbessern.

Ahrensburg ist eine lebenswerte und liebenswerte Stadt für alle Generationen in der Zukunft. Dies zu erhalten ist nur durch eine zukunftsfähige und nachhaltige Umweltpolitik zu erreichen.

Stefan Gertz

Pressemitteilungen & Beiträge von Stefan Gertz (ausgewählt)

Bau der Rathaustiefgarage setzt falsches Zeichen - Newsletter 5/2022

Bau der Rathaustiefgarage setzt falsches Zeichen - Newsletter 5/2022

Die Mehrheit der Stadtverordneten stimmten auf der letzten Stadtverordnetenversammlung der Vorlage für eine Ergänzung des Rathauserweiterungsbaus um eine Tiefgarage zu. Damit folgten sie dem Wunsch vom Bürgermeister Eckart Boege, neue Parkplätze für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt im Rathaus zur Verfügung stellen zu können.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, stimmten gegen die Tiefgarage. Um falschen Behauptungen vorwegzunehmen, wir sind auch der Meinung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Rathaus genügend Parkplätze zur Verfügung haben müssen.

Wir stellten uns und der Verwaltung die Fragen, ob es nicht umweltschonendere und kostengünstigere Alternativen zu der riesigen Menge von grauer Energie in der Erde durch den versenkten Beton gibt? Ist es möglich schon vorhandene Parkplätze zu nutzen? Wie weit dürfen die Parkplätze vom Arbeitsplatz weg sein? Ja, es wäre möglich gewesen!

Grundsätzlich ist es rechtlich einer Gemeinde gestattet, auf den Bau von Parkplätzen zu verzichten und stattdessen schon vorhandene Parkplätze, z.B. in einem leeren Parkhaus anzumieten und mit einer Baulast zu versehen. Sie dürften dann zu keinem anderen Zweck genutzt werden, wie etwa einer Weitervermietung und könnten so dem Rathaus zur Verfügung stehen. Die gültige Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) spricht in diesem Zusammenhang von einer zumutbaren Entfernung von bis zu 1000 Metern.

Aufgrund des Bürgerentscheids sind öffentlichen Parkplätze ausgeschlossen.

Es war auch die Verwaltung, die im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren immer wieder betonte, dass es in der Innenstadt mehr als genügend Parkplätze existieren.

Unser Bürgermeister Eckart Boege setzt sich für seine Mitarbeiter ein und das ist ja auch nicht so verkehrt. War in der Vergangenheit in Ahrensburg ja nicht immer so. Aber trotzdem halte ich einen 6-minütigen Fußweg von 450 Metern zumutbar.

Somit wurde dem Rathaus ein schönes Weihnachtsgeschenk in Höhe von 1,3 Millionen Euro beschert. Aber wie es in der Vorlage stand, „würde die Ergänzung der Erschließungsanlage um eine kleine Tiefgarage mit rd. 25 Kfz-
Stellplätzen keinen besonders hohen investiven Mehraufwand auslösen.“

Nach meiner Meinung ist der Bau dieser Tiefgarage zu dieser Zeit und unter diesen Voraussetzungen ein falsches Zeichen.

Stefan Gertz

BM Bau- und Planungsausschuss Ahrensburg

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Ahrensburg

4-gleisiger Ausbau der Bahnstrecke - Fluch und/oder Segen für Ahrensburg?

4-gleisiger Ausbau der Bahnstrecke - Fluch und/oder Segen für Ahrensburg?

Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Ahrensburg, Sie haben sich sicherlich auch schon Gedanken darüber gemacht, wie es sich in unserer Stadt leben und anfühlen wird, wenn die Deutsche Bahn den Schienenverkehr durch unsere Stadt ausgebaut hat.

Die einen werden denken, dass es ein Segen sein wird und lange überfällig ist. Durch die S4 wird der Pendlerverkehr zwischen Hamburg und Ahrensburg deutlich verbessert werden. Ich befürworte ebenfalls, dass der Güterverkehr von der Straße auf die Schienen wechselt. Beides sind wesentliche und notwendige Schritte zum Klimaschutz, damit weniger Verbrennungsmotoren auf den Straßen unterwegs sind.

Doch ich mache mir auch Gedanken über die Konsequenzen, die der Ausbau der Schienen für uns Ahrensburger haben wird. In Zukunft sollen deutlich mehr und längere Güterzüge durch unsere Stadt fahren. Der Lärm soll durch 6 Meter hohe Schutzwände verringert werden. Eine geplante Brücke im Süden der Stadt wird für noch mehr Verkehr durch Ahrensburg-Hagen und Ahrensfelde sorgen. Die neuen Schienen und die Brücke zerstören einen Teil des Ahrensburger Tunneltals.

Ich habe mich in der Vergangenheit immer sehr über die Leute geärgert, die vieles wollen, solange es nicht bei Ihnen passiert. Beispiele wie „Wir nehmen gerne Flüchtlinge auf, aber sie müssen ja nicht bei uns in der Nachbarschaft wohnen“, „Wir brauchen mehr Windkrafträder, aber nicht bei uns. Die nehmen mir den schönen Ausblick.“ oder „Wir brauchen mehr Sportplätze und Kindergärten. Aber nicht neben meinem Haus, das ist mir zu laut.“ Diese Art von Egoismus will und mag ich nicht.

Wie soll ich mich nun entscheiden? Was soll ich antworten, wenn mich jemand nach meiner Meinung fragt? Werde ich mich nun gegen oder für diesen Ausbau aussprechen? Ich bin selbst kein Experte im Bereich des Umweltschutzes, des Verkehrs, der Archäologie oder des Lärmschutzes.

Genau deshalb werde ich am 27.Oktober 2022 zur Dialogveranstaltung Gütertrasse gehen. Diese wird von der Stadt Ahrensburg veranstaltet. Dort sind dann Vertreter der Deutschen Bahn und zahlreiche Experten aus den Bereichen Verkehr, Umweltschutz, Archäologie und Lärmschutz, die mir hoffentlich beantworten können, ob der Ausbau der Bahnstrecke nun Fluch und/oder Segen für Ahrensburg ist. Ich vermute es ist irgendwie etwas von beidem. Vielleicht gibt es ja doch die Möglichkeit von Alternativtrassen für die Deutsche Bahn?

Öffentliche Veranstaltung für alle Interessierten.

Dialogveranstaltung Gütertrasse, 27.Oktober 2022, 18:00 Uhr, Schulzentrum Am Heimgarten

Stefan Gertz

BM Bau- und Planungsausschuss Ahrensburg
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Ahrensburg

Rückblick 2020 - Newsletter 7/2020

Rückblick 2020 - Newsletter 7/2020

Die Weihnachtszeit steht jedes Jahr für Besinnlichkeit. Sie gibt uns die Möglichkeit Sorgen zu verdrängen und hoffnungsvoll ans nächste Jahr zu denken. Aber es ist auch die Zeit, ins vergangene Jahr zurückblicken. Trotzt Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnten wir als Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wichtige Themen dieses Jahr angehen und Beschlüsse herbeiführen:

So wurde im Umweltausschuss auf Antrag unserer Fraktion ein vollständiges Verbot für die Anwendung von Pestiziden auf städtischen Flächen ab dem 01.01.2021 beschlossen. Damit geht dieser Beschluss weit über das bereits in 2015 geforderte Glyphosatverbot hinaus. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, möglichst viele Grünzüge der Stadt Ahrensburg insekten- und bienenfreundlich umzugestalten. Ebenfalls initiierten wir den Beschluss, ein Konzept für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Wohngebieten zu erstellen. Mit dem Ziel, Emissionen zu verringern, den Verkehr in der Innenstadt zu verringern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, initiierten wir in Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen einen ‚on-demand Service‘ (ioki). Mit diesen Service wird es Bürger*innen möglich sein, in Elektro-Sammeltaxen von ihrem Wohnort in die Innenstadt und zurück zu fahren, falls kein adäquater Busverkehr zur Verfügung steht.

Im Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss haben wir uns des Themas Benennungen im öffentlichen Raum vor dem Hintergrund der weltweiten Kolonialismus-Debatte und Denkmalschändungen in Hamburg angenommen. Es werden ca. 50 Namen überprüft. Die Forschungsarbeit wird von einer bei der Stadt angestellten Historikerin geleitet, unterstützt von einer ausgewählten ehrenamtlichen Kommission.

Zudem sorgten wir mit einem gemeinsamen Antrag dafür, dass die Geschwisterermäßigung für die Offenen Ganztagsschulen auch für Jahr 2021 gilt, um die finanzielle Ungerechtigkeit zur Hortbetreuung auszugleichen.

Von uns wurde die Aktion „Stadtgeld für Ahrensburg“ initiiert, um Menschen wieder in unsere Innenstadt, zurückzuholen und gleichzeitig Geschäften und Restaurants in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage zu helfen. Kinder und Jugendliche erhalten einen Gutschein von 50 Euro und jeder Erwachsene 30 Euro und können diese in einem Zeitraum von 6 Wochen in allen Handels-, Dienstleistungsgeschäften und Kulturbetrieben in Ahrensburg, die von der Schließung betroffen waren, einlösen. Das Geld stammt aus den Gewerbesteuererträgen, die sich nach dem Einbruch etwas erholt hat.

Um der Verwaltung eine bessere, benötigte IT-Ausstattung zu ermöglichen und so den Anforderungen durch das Corona-bedingte Homeoffice gerecht zu werden, wurden auf unseren Antrag hin, knapp 90.000€ in den Nachtragshaushalt gestellt.

Ich wünsche allen eine schöne Weihnachtszeit und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr.
Stefan Gertz
Bündnis 90 / Die Grünen Ahrensburg

Artenschutz beachten! - Newsletter 5/2020

Artenschutz beachten! - Newsletter 5/2020

Sie möchten Ihr Haus oder Grundstück sanieren oder umbauen? Was viele nicht wissen – Gebäude können neben Bäumen und Hecken wertvollen Lebensraum für Vögel und Fledermäuse bieten. Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie daher auch die Artenschutzvorschriften beachten. Die häufigsten Maßnahmen, die die Lebensstätten von Vögeln und Fledermäusen zerstören, sind der Ausbau von Dachböden, Wärmeschutzmaßnahmen im Dach und an der Fassade, der Abriss von Gebäuden und die Fällung von Bäumen. Aber welche Lebensstätten von Fledermäusen und Vögeln sind geschützt? Nach dem Bundesnaturschutzgesetz zählen die Nistplätze von Vögeln ebenso wie die Quartiere der Fledermäuse dazu. Während die Regelungen für den Vogelschutz wie z.B. das Schneiden von Hecken oder Fällen weitgehend bekannt sind und befolgt werden, werden die Bestimmungen zum Schutz der Fledermäuse oft nicht beachtet. Fledermäuse nutzen Häuser, Schuppen und Bäume als Wohn- und bauten dürfen in von Fledermäusen besetzten Dachböden nicht in der Zeit von April bis September durchgeführt werden. Die Tiere würden ihr Quartier sofort aufgeben und dabei eventuell ihre Jungen zurücklassen.

Verwenden Sie bei einer Dacherneuerung spezielle Lüftungspfannen, die für Fledermäuse weiterhin einen Durchschlupf ermöglichen. Schaffen sie, wenn möglich, geeigneten Ersatz für verlorene Nistplätze oder Quartiere. So gibt es z.B. Bausätze für Fledermausquartiere. Auch wir Politikerinnen und Politiker sind hier verstärkt gefragt. Häufig wird im Vorfeld der Bauausführung der gesetzliche Artenschutz nicht ausreichend beachtet.

Wohnungsgesellschaften bzw. beauftragte Planer müssen laut Honorarordnung in der Leistungsphase 1 eine Grundlagenermittlung durch die beauftragten Architekten oder Bauplaner durchführen. Zudieser gehört auch die Prüfung auf Vorkommen geschützter Arten am Gebäude und die daraus resultierende Einleitung von erforderlichen Zufluchtsstätte, als Wochenstube oder zum regelmäßigen Aufenthalt. Diese Lebensstätten sind auch dann gesetzlich geschützt, wenn die Tiere selbst nicht anwesend sind. Das gilt z. B. für Fledermaus-Winterquartiere, Schwalbennester oderMauersegler-Niststätten. Vogel-Nistplätze befinden sich oft in Bäumen, Sträuchern, Hecken, Fassadenbegrünung oder Dachvorsprüngen. Die Fledermaus-Quartiere finden Sie in Baumhöhlen, Mauerspalten und Lüftungsschlitzen, in Rollladenkästen oder Dachböden.

Wir möchten Sie gerne informieren, was Sie beachten müssen, um den Tieren nicht zu schaden:

Verschaffen Sie sich bitte frühzeitig vor Beginn der Baumaßnahme einen Überblick, ob Lebensstätten betroffen sein könnten. Berücksichtigen Sie die Jahreszeit der Baumaßnahme, z.B. führen Sie Arbeiten im Bereich der Nistplätze außerhalb der Brutzeit von Vögeln durch und beseitigen Sie Gehölze nicht in der Zeit vom 1. März bis 30. September.
Dacharbeiten und Umbauten dürfen in von Fledermäusen besetzten Dachböden nicht in der Zeit von April bis September durchgeführt werden. Die Tiere würden ihr Quartier sofort aufgeben und dabei eventuell ihre Jungen zurücklassen.
Verwenden Sie bei einer Dacherneuerung spezielle Lüftungspfannen, die für Fledermäuse weiterhin einen Durchschlupf ermöglichen.
Schaffen sie, wenn möglich, geeigneten Ersatz für verlorene Nistplätze oder Quartiere.

So gibt es z.B. Bausätze für Fledermausquartiere. Auch wir Politikerinnen und Politiker sind hier verstärkt gefragt. Häufig wird im Vorfeld der Bauausführung der gesetzliche Artenschutz nicht ausreichend beachtet. Wohnungsgesellschaften bzw. beauftragte Planer müssen laut Honorarordnung in der Leistungsphase 1 eine Grundlagenermittlung durch die beauftragten Architekten oder Bauplaner durchführen. Zu dieser gehört auch die Prüfung auf Vorkommen geschützter Arten am Gebäude und die daraus resultierende Einleitung von erforderlichen Maßnahmen. Wir müssen darauf achten, dass vor jeder Baugenehmigung die entsprechenden Unterlagen mit dem Bauantrag eingereicht und auch erst dann bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Artenschutz vor der eigenen Haustür bzw. im eigenen Haus ist leicht umsetzbar.

Lassen Sie uns gemeinsam für den Erhalt der Artenvielfalt handeln!

Stefan Gertz,
Bürgerliches Mitglied,
Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss
sowie Bau und Planungsausschuss,
Bündnis 90/Die Grünen, Ahrensburg


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